4. Garantiebedingungen
Diese Garantie gilt für alle Produkte der Güteklasse I der Classen Holz Kontor GmbH, die nach dem Ausstellungsdatum dieser Garantiebedingungen hergestellt wurden.
Zweite-Wahl-Produkte, Sonderposten oder andere Laminatböden, die mit einem Rabatt verkauft wurden sowie Farb-, Glanz- oder Strukturunterschiede zu Bild- und Mustermaterialien aufweisen, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
Die hier vorliegende Garantiebestimmung gilt ausschließlich für das Verlegen in Innenräumen und die damit einhergehenden klimatischen Bedingungen für Wohn- und Büroräume.
In gewerblich genutzten Räumen muss das Verlegen durch einen gewerblichen Bodenleger erfolgen.
5. Garantieausschluss
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch:
- fehlerhaftes Verlegen, Nutzung, Lagerung oder Transport der Dielen entgegen den Vorgaben in der Verlegeanleitung und unter Nichtverwendung der von CLASSEN zugelassenen oder empfohlenen Zubehörprodukte. Es sind nur Unterlagen zugelassen, die den höchsten Anforderungen der EN16354 entsprechen.
- ungeeignete Unterboden-/Oberflächenvorbereitung
- Verlegen von ersichtlich beschädigter
- jegliche Veränderung an den Original-
- normalem Verschleiß oder geringfügige Gebrauchsspuren in Form von Mikrokratzern
- aufgrund spitzer Schuhabsätze, durch Verschieben von Möbeln und/oder durch ungeeignete Stuhlrollen oder bei Glanzveränderung durch Sand, Kies, Scheuermilch oder Klebstoff.
- Eindrücke von spitzen oder scharfkantigen Gegenständen oder Möbelfüßen.
- fallende, haushaltsübliche Gegenstände, wenn diese über 0,5 kg schwer sind und die Fallhöhe von 0,9 m überschritten wurde.
- unsachgemäße Behandlung der Bodendielen infolge Verwendung im Widerspruch zum Verwendungszweck, Unfälle oder Missbrauch (Beschädigungen durch Haustiere gelten als Missbrauch).
- unzulässige Verwendung von Schleifmitteln und unsachgemäße Pflege der Bodendielen mit ungeeigneten Reinigungsmitteln, Scheuermilch, Seifen, Wachs oder Polituren/Ölen entgegen den Herstellerempfehlungen. Die Einhaltung der Reinigungs- und Pflegehinweise ist Bedingung für die Gewährung der Garantieleistung. Die Hinweise sollten Ihnen bei Kauf vom Händler oder Verleger übergeben worden sein oder Sie erhalten diese unter
- Fugenöffnungen, die durch unsachgemäßes Verlegen, unsachgemäße Verwendung oder durch nicht ordnungsgemäße Pflege oder Reinigung entstanden sind. Schäden infolge kontinuierlicher und hoher Temperatureinwirkung auf die Dielen.
- Einwirkungen von Möbeln mit Rollen, Staubsaugern oder Reinigungsgeräten mit rotierenden Klopfbürsten, Spielzeug oder anderen Gegenständen.
- Reparaturversuche in
- Chemikalien, Glut, Feuer und
- Haarfärbe-, Bleichmittel und andere färbende
- Vermischung verschiedener Produktchargen
6. Geltendmachung des Garantieanspruches
Garantieanspruch hat der Kunde mit folgenden Unterlagen geltend zu machen:
- aussagekräftige Fotos
- Originalrechnung mit ausgewiesenem Kaufdatum, Stempel des Lieferanten / Händlers
Der Garantieanspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Auftreten des Mangels schriftlich oder durch Vorlage der vollständig ausgefüllten Garantiekarte geltend gemacht werden direkt bei CLASSEN Holz Kontor GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18-20, D-56759 Kaisersesch.
Der Garantieanspruch muss während der entsprechenden Garantielaufzeit geltend gemacht werden.
Der Typ und die Menge des Produktes muss der Originalrechnung eindeutig zu entnehmen sein. Ohne Vorlage der Rechnung kann die Garantieleistung abgelehnt werden. In der Fehlerbeschreibung muss der Produktionscode angegeben werden, der sich auf der Rückseite der betreffenden Bodendiele befindet.
Vor Anerkennung der Beanstandung behält sich CLASSEN vor, den betroffenen Fußboden vor Ort zu besichtigen oder durch Dritte besichtigen zu lassen, Fotos der betroffenen Dielen und relevanten Umgebungssituation anzufordern oder selbst zu erstellen oder die Dielen selbst zur Überprüfung des Mangels anzufordern.
Der Garantieschutz gilt innerhalb der EU.
7. Haftungsauschluss
Die Garantie ist nicht übertragbar und steht nur dem Erstkäufer zu, solange er die Dielen besitzt. Sie gilt nur für die Erstverlegung. Als Erstkäufer gilt der auf der Rechnung ausgewiesene Käufer.
Sämtliche Informationen aus Broschüren, Informationsblättern, Werbung und Marketingunterlagen, sowie Aussagen von Handelsvertretern oder Händlern sind allgemeine Informationen und sind für CLASSEN nicht bindend. Handelsvertreter und Händler sind nicht berechtigt, die Garantie zu ändern.
Die Haftung von Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Nebenabsprachen zu dieser Garantie bestehen nicht und bedürfen wie alle Änderungen, zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Alle Nebenabsprachen und Änderungen sind von einer vertretungsbefugten Person von CLASSEN zu unterzeichnen.
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig ist der Gerichtsstand: CLASSEN Holz Kontor GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18-20, D-56759 Kaisersesch
8. Gesetzliche Verbraucherrechte
Durch diese Herstellergarantie werden die gesetzlichen Mängelansprüche des Kunden gegen den Händler oder Hersteller aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt, die der Verbraucher unentgeltlich in Anspruch nehmen kann.
Von diesem Garantieversprechen bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt. Die Herstellergarantie erweitert insofern die Rechtsstellung des Kunden.
Sollten die Bodendielen mangelhaft sein, so kann sich der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung auch an seinen Händler wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder eine Garantie in Anspruch genommen wird.






